Benimmregeln

Benimmregeln für den Urlaub mit Hund

—„Is‘ was?“—

Nach unzähligen Gesprächen mit wirklich hundefreundlichen Vermietern von Ferienunterkünften und Hoteliers, die meist sogar selbst Hundehalter sind, und mit 25 Jahren Erfahrung bei der Arbeit mit Hunden, sowie als Autorin von Hundebüchern und Fachartikeln zum Thema Urlaub mit Hund, möchte ich hier einige „SELBSTVERSTÄNDLICHKEITEN“ benennen.

Eine Haftpflichtversicherung haben meine Hunde aus verschiedenen Erwägungen immer gehabt. Dabei geht es nicht nur um kleinere Schäden, die ein Hund verursachen kann. Übrigens, nicht nur große Hunde können Schäden verursachen!! Reißt Dackel Waldi sich los und rennt auf die Straße, ein Autofahrer fährt beim Ausweichen vor einen Baum und ist den Rest seines Lebens gelähmt, kann der Gassigang ganz schnell zum „unbezahlbaren Erlebnis“ werden. Jeder verantwortungsbewusste Hundehalter sollte solch eine gesonderte Hundehalterhaftpflichtversicherung besitzen.

Grundvoraussetzung zur Mitnahme meines Hundes in den Urlaub ist die gute Erziehung des Vierbeiners. Alltagstauglichkeit des Hundes und meine Konsequenz in der Erziehung sind einfach die Basis für das enge Zusammenleben von Mensch und Hund in der menschlichen Gesellschaft. Zum Glück sind unsere Vierbeiner so schlau und anpassungsfähig, dass sie sich fast Alles antrainieren lassen. Fehlverhalten des Hundes liegen selten beim Hund, sondern bei seinem zweibeinigen ‚Rudelführer‘

Was man als Hundehalter seinem Hund daheim erlaubt, und was nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Bei einer gebuchten Ferienunterkunft jedoch, in der nach mir weitere Gäste (vielleicht auch ohne Hund) Urlaub machen wollen, sollten folgende Regeln wohl normal sein:

Stellt der Vermieter klar, dass Hunde nicht unbeaufsichtigt in Zimmer oder Ferienwohnung verbleiben dürfen, sollte dies befolgt werden. Ihr Hund ist hier in fremder Umgebung mit fremden Geräuschen. Den Vierbeiner dort sich selbst zu überlassen ist immer ein Risiko, und für Ihren Hund beängstigend.

Darf ihr Hund Zuhause ins Bett? Im Urlaubsdomizil sollte dies ein absolutes „No Go“ sein. Ich liebe meine Hunde abgöttisch, aber ich kann mir auch vorstellen, dass so mancher Feriengast zu Recht empört wäre, wenn er annehmen müsste, dass Waldi und Co. auf der Matratze gelegen haben. Das hat nichts mit Hundefreundlichkeit oder Tierliebe zu tun.

Ein eingezäuntes Grundstück und erlaubte Gartennutzung sind ideal für den Urlaub mit Hund. Diese Gartennutzung ist aber nicht so zu verstehen, dass der Vierbeiner den ganzen Garten einmal umgraben, oder flächendeckend als Hundeklo benutzen darf. Hundehäufchen sollten entfernt und Hunde niemals unbeaufsichtigt in Gärten belassen werden, auch dann nicht, wenn der Zaun 2 m hoch wäre.

In vielen Hotels ist generell die Mitnahme des Hundes ins Restaurant erlaubt, solange der Vierbeiner sich ruhig unter den Tisch legt. Oft ist jedoch die Mitnahme zum Frühstück, auf Grund eines vorhandenen Büffets, aus Hygienegründen untersagt. Ein Haus, das Hunde nicht im Restaurant erlaubt, ist deshalb noch lange nicht hundefeindlich

Meistens handelt es sich ja nicht um reine „Hundehotels“, und es gibt außer mir und meinem Vierbeiner noch andere Gäste, auf die ich gerne Rücksicht nehme. Dazu gehört auch, dass der Hund innerhalb eines Hotels, das kein reines Hundehotel ist, grundsätzlich angeleint sein sollte.

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